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Bauverein Moers eG
Homberger Straße 117 F
47441 Moers

Tel.: 02841 - 99 89 1 - 0
Fax: 02841 - 99 89 1 - 26

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Wartezeit

Die Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung ist für den Einzelnen unterschiedlich. Sie hängt ab von den speziellen Wohnungswünschen des Mitgliedes sowie von der Größe und Zahl der freiwerdenen Wohnungen.

Als Faustregel kann jedoch festgehalten werden, dass die Mehrzahl der Mitglieder nach einer Wartezeit von wenigen Monaten versorgt werden kann. Gleichzeitig kann jedoch auch gesagt werden, dass die Genossenschaft nicht in der Lage ist, einem Neumitglied kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Beim Beitritt in unsere Genossenschaft füllen wir gemeinsam mit allen Wohnungssuchenden einen Fragebogen aus, der die genauen Wohnungswünsche enthält.

Dieser Fragebogen enthält:
  • Angaben über die wohnungssuchenden Personen,
  • die gewünschte Wohnungsgröße und Raumzahl der Wohnung,
  • weitere Ausstattungsmerkmale der Wohnung sowie
  • die gewünschte Lage der Wohnung innerhalb des Stadtgebietes von Moers.
  • Angaben, ob die Berechtigung zum Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen (Wohnberechtigungsschein) vorliegt oder gegeben ist.

Bei Freiwerden von Wohnungen berücksichtigen wir unsere Mitglieder nach der Reihenfolge Ihres Beitritts bzw. der Dauer der Wartezeit. Das am längsten wartende Mitglied wird angeschrieben mit der Bitte, sich mit dem Wohnungsinhaber zur Besichtigung der Wohnung in Verbindung zu setzen und innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob Interesse an der Wohnungsübernahme besteht.

Bei Absage werden weitere Mitglieder angeschrieben, bis die Wohnung neu vermietet ist. Eine Absage hat keine Auswirkung auf zukünftige Angebote für die einzelnen Mitglieder. Jedes Mitglied wird so lange angeschrieben, bis die passende Wohnung gefunden wurde oder bis das Mitglied uns signalisiert, dass kein Interesse mehr an einer Genossenschaftswohnung besteht.

Bei der Vergabe der Wohnungen werden keine persönlichen Dringlichkeitsgründe berücksichtigt; es zählt allein die Dauer der Mitgliedschaft bzw. der Wartezeit.

Langjährige Mitglieder profitieren bei einer erneuten Eintragung in die Liste der Wohnungssuchenden von Ihrer Treue zur Genossenschaft. Sie werden entsprechend Ihrer Mitgliedschaftsdauer in die Warteliste eingereiht und erhalten so in der Regel eine der nächsten freiwerdenen Wohnungen.